AGB

 

 

Geschäftsbedingungen

Anerkennung unserer Bedingungen:

Fremde Einkaufs-, Lieferungs- und sonstige Bedingungen sind für uns nicht gültig. Abweichungen von unseren Bedingungen müssen schriftlich bestätigt werden.

Preise:

Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versand. Die genannten Preise sind Tagespreise und können je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen geändert werden. Mit dem Tag der Herausgabe neuer Listenpreise verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen der Besteller nicht im Besitz der neuen Preisliste sein sollte.

Zahlungsbedingungen:

Bestellungen (Endverbraucher) werden nur gegen Vorkasse (ohne Abzug) ausgeführt.
Bis zu einem Bestellwert von 50,00 Euro Warenwert berechnen wir Versand-/Portokosten in Höhe von 4,00 Euro
Ab einem Bestellwert über 50,00 Euro (ausgenommen Blower u. Trimmtische) liefern wir innerhalb Deutschlands versandkosten-/portofrei.
Bei Bestellungen von BLOWER / TRIMMTISCH berechnen wir die tatsächlich anfallenden Transportkosten, mindestens aber 7,50 €.

Lieferungen ins Ausland werden nur nach Vorkasse unter Berechnung der  tatsächlich anfallenden Transportkosten ausgeführt.

Lieferung:

Der Versand erfolgt nach Vorkasse und auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware ab Werk gilt die Lieferung als erfolgt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über. Dies gilt sowohl für Selbstabholer als auch für Spediteure. Außerhalb Deutschlands werden die tatsächlich entstehenden Versandkosten in Rechnung gestellt.

Lieferzeit, Höhere Gewalt

Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Versandbereitstellung und gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Richtige und rechtzeitige Lieferung ist vorbehalten. Wenn der Lieferant an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wichtiger Rohstoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in diesen Fällen die Lieferzeit oder wird der Lieferant von der Lieferung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensansprüche und Rücktrittsrechte des Abnehmers. Treten die o.a. Umstände beim Abnehmer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Der Lieferant hat dem Abnehmer solche Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so treten die ihn begünstigenden Rechtsfolgen nicht ein.

Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung

Sachmängelgewährleistungsansprüche: Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferant nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Festellung solcher Mängel muss dem Lieferanten unverzüglich- bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit- schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 3 Jahre nachdem die Ware das Werk/Lager verlassen hat. Lässt der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Abnehmer ein Rücktrittsrecht.

Sonstige Schadensersatzansprüche

Sonstige Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt: eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferanten, also Recklinghausen. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz des Lieferanten bestimmt. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

 

 

 

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